Zahnersatz und Implantate: Zahnzentrum Lübeck GmbH
Infoseite - Krankenkassentarife
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1. Wann kann man wechseln?
Die Krankenkasse wechseln können Sie
- mit zweimonatiger Kündigungsfrist zum Monatsende, wenn Sie 18 Monate Mitglied der Krankenkasse waren. Auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers läuft diese Bindungsfrist weiter, die nach altem Recht mögliche Kündigung entfällt.
Nach dem Kassenwechsel sind pflichtversicherte Arbeitnehmer erneut 18 Monate an ihre "neue" Krankenkasse gebunden (gilt nicht, wenn die Kasse Ihre Beitragssätze erhöht, s.u.).
- mit zweimonatiger Kündigungsfrist zum Monatsende, wenn Ihre Krankenkasse den Beitragssatz erhöht hat. Nach neuer Rechtsauffassung besteht diese Kündigungsmöglichkeit ungegrenzt. Das bedeutet, dass Sie als Versicherter nach einer Beitragserhöhung nicht mehr an die 18-monatige Bindungsfrist gebunden sind, und jederzeit (mit Einhaltung der Kündigungsfrist) und nicht nur im ersten Monat nach Inkrafttreten der Erhöhung kündigen können.
- mit zweimonatiger Kündigungsfrist zum Monatsende, wenn Sie freiwillig versichert sind. Vor der Kündigung der alten Kasse sollten Sie auf jeden Fall zunächst die Zusage der neuen Kasse einholen, da eine Aufnahmepflicht bei freiwillig Versicherten nicht besteht.







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