Amalgam
Amalgam - Vergiftung und Amalgam - Sanierung durch Krankenkasse Amalgam - Info - Ausleitung
Proben für Allergietest
Allergieneutraler Zahnersatz - Amalgamfrei
Aufgrund der vermehrt auftretenden Unverträglichkeitsreaktionen und Allergien sind wir der Meinung, dass eine Hauptforderung an die moderne Zahntechnik die Herstellung allergieneutralen Zahnersatzes ist. OHNE AMALGAM!
Um den bestmöglichen Zahnersatz für den Patienten herstellen zu können, bieten wir unseren Kunden für jedes von uns verarbeitete Material Allergieproben an. Dadurch ist der Behandler in Zusammenarbeit mit Dermatologen in der Lage dem Patienten ein Höchstmaß an Sicherheit zu garantieren.
Was ist Amalgam?

- Mit Amalgam gefüllter Zahn
Umweltgifte gefährden Ihre Gesundheit!
Amalgam ist nicht Ihr Freund.
Umweltbelastungen machen nicht vor unserer Gesundheit halt. Kinder, ältere Menschen und Immungeschwächte sind am härtesten betroffen. Nach einer kürzlich veröffentlichten Studie leiden in den Großstädten 9% der Schulkinder an Asthma, 15% an Heuschnupfen und 20% an Dermatitis mit zunehmender Tendenz. Die Zahl der ungewollt Kinderlosen steigt ständig. Neueste Forschungen haben den Einfluß von PCB auf das menschliche Hormonsystem bestätigt. Umweltbedingte Erkrankungen gehen alle Ärzte an.Das noch junge Fachgebiet der Umweltmedizin gewinnt mit fortschreitender Umweltzerstörung an Bedeutung.In diesem Bereich ist in besonderem Maße ein interdisziplinärer Erfahrungsaustausch gefordert.
Sind Sie oft müde und abgeschlagen ?...erschöpft und nicht leistungsfähig ?...anfällig für Infekte und Kopfschmerzen? Chronische Vergiftungen haben häufig keine typische Symptomatik. Patienten mit chronischer Schwermetallbelastung haben daher oft eine lange Leidensgeschichte, bevor die richtige Diagnose gestellt und die geeignete Therapie eingeleitet wird.
Die Palette der Krankheiten bzw. Symptome, die heute dem Quecksilber zugeschrieben werden, ist vielfältig:
Das Schwierige bei Vergiftungen ist, dass es nicht ein typisches Symptom gibt, sondern eine Kombination von Symptomen, welche kennzeichnend ist.
Hauptsymptome bei einer fortgeschrittenen Amalgamvergiftung sind:
- die chronische, vehemente Erschöpfung,
- die Störungen im Magendarmkanal mit Gewichtsverlust,
- die Kopfbeschwerden und die psychischen Veränderungen, wobei Angstzustände und depressive Verstimmungen im Vordergrund stehen.
Patienten mit einer chronischen Amalgamvergiftung weisen im Vollbild der Erkrankung einen Symptomkomplex auf, der praktisch immer anzutreffen ist und deshalb als Syndrom beschrieben wird:
- Lichtscheu
- Anhaltender Erschöpfungszustand
- Chronischer Durchfall mit erheblichem Gewichtsverlust
- Blasenprobleme
- Uebelkeit und Appetitstörungen
- Vermehrter Speichelfluss
- Metallgeschmack im Mund
- Lokales Zungenbrennen (als Folge der lokalen Einwirkung auf die Schleimhaut der Zunge
- Kopfsymptome (Schmerzen, Kopfdruck, Nebelzustände, Gesichtsneuralgie)
- Konzentrationsprobleme, schlechtes Erinnerungsvermögen
- Extreme Unruhe mit Angstzuständen, mitunter auch Sterbeängste
- Depressionen
- Rheumatische Beschwerden, insbesondere Schmerzen im Bewegungsapparat
- Hautprobleme (Jucken, Ausschläge, Haarausfall)
- Allgemeines Krankheitsgefühl, Infektanfälligkeit
In schweren Fällen leiden Patienten ausserdem unter:
- Sehstörungen (unklares sehen, Doppelbilder)
- Lähmungserscheinungen
- Muskelzittern (Faszikulationen)
- Zungenbrennen auf Grund einer Nervenschädigung
- Schluckbeschwerden
- Anämie (Blutarmut)
- Verminderung der T-Lymphozyten
- Herzrhythmusstörungen
- Kollapsneigung
- Atembeschweden
- Chronischer und/oder akuter Hyperventilation
- Krämpfen, vorwiegend der Schulter- und Rückenmuskulatur
- Peripherer Neuropathie mit Atrophie vor allem der radialen Handmuskeln
- Schlafstörungen
- Psychischen Veränderungen
Wenn ein Grossteil der Beschwerden auf Sie zutrifft, kann das auf eine Schwermetallbelastung hindeuten.
Lassen Sie sich auf jeden Fall ärztlich beraten!
Eine akute oder chronische Amalgambelastung ist nachweisbar / meßbar!
Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Zahnärzten ist enorm wichtig!
informieren Sie sich, damit Ihr Arzt/Zahnarzt Hand in Hand zusammenarbeiten können!
Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Amalgamsanierung der Zähne?
Amtsgericht Frankfurt am Main
Az.: 30 C 38/99-47
Verkündet am: 27.10.2000
1. Einleitung:
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 30 C 38/99-47 vom 17.11.2000) haben Patienten bei einem Verdacht auf schwerwiegende gesundheitliche Störungen ausgelöst von Amalgam-Zahnfüllungen einen Anspruch auf Füllungen aus anderem Material. Die Kosten hierfür hat die jeweilige Krankenkasse zu tragen.
Dieser Rechtsanspruch gegenüber Krankenkassen gilt insbesondere auch dann, wenn der Zusammenhang zwischen der Gesundheitsstörung und dem Amalgam medizinisch nicht eindeutig erwiesen ist, sondern nur mit einer nachvollziehbaren Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist.
2. Sachverhalt:
Nach einem ärztlichen Gutachten litt der Patient an einer Tinnitus-Erkrankung des linkes Ohres, auf dem rechten Ohr war er bereits ertaubt. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit war die Erkrankung auf die Amalgam-Belastung zurückzuführen. Die Entfernung des Amalgam ließ nach Ansicht eines Gutachters auf Besserung hoffen.
Die Krankenkasse lehnte jedoch eine Übernahme der zusätzlichen Kosten mit der Begründung ab, dass kein erkennbarer Zusammenhang zwischen Amalgam und Tinnitus-Erkrankungen bestehe.
3. Die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main:
Das Gericht entschied zu Gunsten des Patienten. Die Krankenversicherung hat auch die Kosten für eine "quasi experimentelle Therapie zu erstatten, wenn es sich um eine erhebliche Krankheit handelt, für die es einen anderen Erfolg versprechenden Heilungsweg nicht gibt". Im Fall des Klägers sei das Amalgam als "letzte Möglichkeit" gesehen worden. Es sei eine Art "Hoffnungstherapie" gewesen, auf die der Patient einen Anspruch habe.
Folglich verurteilte das Amtsgericht Frankfurt die private Krankenkasse des Klägers zu einer Nachzahlung von 2.333,40 DM für die Entfernung der Amalgam-Füllungen und deren Ersatz.
Anmerkung vom Verfasser:
Nach diesem Urteil hat man bei schwerwiegenden gesundheitlichen Schädigungen einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Entfernung der Amalgam-Füllungen. Jedoch kann man hieraus keinen generellen Anspruch auf eine Übernahme der Kosten für eine Entfernung der Amalgam-Füllungen ableiten! Problematisch ist hier vor allem die Tatsache, dass eine schädigende Wirkung von Amalgam-Füllungen bisher noch nicht zu 100% nachgewiesen werden konnte.















