Zahnersatz und Implantate: Zahnzentrum Lübeck GmbH

Alarmanlagen Lübeck

Videoüberwachung Sicherheit Sicherheitstechnik Lübeck

Siehe auch: Sicherheitstechnik, Videotechnik, Lübeck, Trave, Alarm, Alarmanlagen, Videoüberwachung, Videoüberwachungsanlagen, Sicherheit, Zutrittskontrollen, Schalt- und Meldeanlagen, drahtlose Videoüberwachung, Schließanlagen - Alarmtechnik Lübeck.

 

 

 

TRAVE - ALARM

 

Mit Sicherheit der richtige Partner für Ihr Alarmsystem in Lübeck.

 

 

Jahrelange Erfahrung in Fragen der Sicherheitstechnik macht Trave Alarm  in Lübeck zum zuvelässigen und kompetenten Partner für Ihre Sicherheit.

 

Ungebetene Gäste suchen sich immer den Weg des geringsten Widerstandes. Dazu gehören Fenster und Türen, die so manchem Einbrecher Einlass in das Haus verschaffen. Deshalb sollte man auf diese ?Schwachstellen?, die gar keine Schwachstellen sein müssen, ein besonderes Augenmerk legen.

Wer nicht Bestandteil einer Einbruchs-Statistik werden will, der sollte rechtzeitig vorbeugen:

Vereinbaren Sie gern  Ihren persönlichen Termin mit uns:

  • kostenlose Beratung
  • Kostenloser, unverbindlicher Kostenvoranschlag

Von der einfachen Alarmanlage für Ihr Haus oder komlettes Sicherheitspaket für Ihren Betrieb ist von der Außenhautsicherung, bis zur Alarmaufschaltung auf ein Sicherheitsunternehmen in Lübeck mit uns alles plan - und machbar.

 

Und so erreichen Sie uns:

 

 Adresse:    Schwertfegerstr. 1  -   23556 Lübeck 

Telefon:     0451/8 13 24 44   Fax:   0451/8 13 24 22

 

Alarmanlagen sind technische, heute ausschließlich elektronisch betriebene Einrichtungen, die dem Objekt- und Personenschutz dienen. Eine Alarmanlage soll

  • durch Abschreckung Einbrüche, Diebstähle und Überfälle verhindern,
  • im Notfall hilfeleistende Dienste (Polizei, Sicherheitsdienst etc.) benachrichtigen,
  • die Aktionszeit von Dieben, Bankräubern usw. minimieren,
  • die unmittelbare Umgebung sowie beteiligte, anwesende Personen alarmieren, helfen, einen Einbruch oder Überfall zu rekonstruieren.

 

Alarmmelder dienen der Alarmauslösung:

  • Automatische Melder
  • Aktive Glasbruchmelder (Fenster, Vitrinen, Türverglasungen)
  • Aktive Alarmgläser (Verglasungen der Fassade/Aussenhaut)
  • Lichtschranken (Fensterfronten, Flure, Aussenbereich)
  • Körperschallmelder (Wertbehältnisse)
  • Bewegungsmelder (Passiv: Infrarot und aktiv: Ultraschall) auch Mikrowelle
  • Kapazitive Melder (Tresorschränke)
  • Manuelle Melder
  • Geldscheinkontakte (Kassen)
  • Überfallmelder (Kassen, VS-Räume, Waffenräume)
  • Überfalltretleisten (Kassen)
  • Elektromechanische / -magnetische Melder
  • Schließblechkontakte (Türen)
  • Magnetkontakte (Fenster, Türen)
  • Alarmtapeten (Wände)
  • Passive Glasbruchmelder (Fenster, Türverglasungen)

Die meisten Melder lassen sich zusätzlich einem Überwachungstyp zuordnen:

  • Außenhautüberwachung: Hierbei wird besonderer Wert auf die Erkennung eines Eindringens von Außen in das Objekt gelegt (Fenster, Türen, Wände, Boden)
  • Fallenüberwachung: Dieser Typ der Überwachung soll einen Eindringling im Inneren des Objektes feststellen, z.B. mit Hilfe von Bewegungsmeldern

Alarmarten:

  • Internalarm (keine externen Signalgeber, keine Benachrichtigung außerhalb des Objektes. Wird meist für Testzwecke,
  • Probealarme oder bei Problemen mit der Scharfschaltung genutzt)
  • Externalarm (Alarm mit Ansteuerung der Signalgeber)
  • Fernalarm (Verständigung hilfeleistender Stellen)

 

Vorschriften und Richtlinien:

 

Um die Sicherheit von Objekten und Personen zu gewährleisten, werden von diversen nationalen und internationalen Stellen Vorschriften und Richtlinien bzgl. Alarmanlagen erlassen. Dazu gehören z.B. der VdS, die Polizei, die AES, SWELARM, CIFRE, AEA u.v.a. Da die meisten Alarm-gesicherten Objekte einen Versicherungsschutz beanspruchen, sind natürlich alle Versicherungsanstalten daran interessiert, dass ihre Kunden möglichst sichere und zuverlässige Alarmanlagen betreiben.

Diese Vorschriften beinhalten u.a. die Art, Positionierung und Anzahl von Alarmmeldern, die Art der Alarmübertragung und Signalisierung, die Absicherung gegen Sabotage und die Wartungszeiträume (Funktionsprüfung, Probealarme etc.)

Hier ist die EN Vorschrift EN50131 1-6 einschlägig.

 

 

 

 

 

 


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